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BAG-Urteil: Annahmeverzug und böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 7. Februar 2024 (Az. 5 AZR 177/23) die Anforderungen an das sogenannte „böswillige Unterlassen anderweitigen Verdienstes“ im Zusammenhang mit Annahmeverzugsansprüchen präzisiert. Im Fokus steht, wann und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer verpflichtet sind, sich um eine andere zumutbare Beschäftigung zu bemühen und wie sich dies auf den Annahmeverzugslohn auswirkt.

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