Checklist: Verhaltensbedingte Kündigung aus Arbeitgeberperspektive

Die nachfolgende Checkliste fasst die Gedankenschritte zusammen, die ein Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung beachten muss. Sie ist aus Arbeitgebersicht strukturiert, das heißt: Die Reihenfolge ist diejenige, die Arbeitgeber zweckmäßigerweise bei ihrer Kündigungsprüfung beachten sollten.

 

1. Sonderkündigungsschutz

  • 103 BetrVG (Betriebsratsmitglieder)
  • 17 MuSchG (Mutterschutz)
  • 18 BEEG (Elternzeit)
  • Tarifvertrag; § 168 ff. SGB IX (Schwerbehinderte)
  • u. v. A.

 

2. Kündigungsschutz (KSchG)

a) Anwendbar?

  • Über 10 Arbeitnehmer (§ 23 KSchG)
  • Wartezeit 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG)
  • Keine Ausnahme (§ 14 KSchG)

b) Verhaltensbedingter Kündigungsgrund (§ 1 Abs. 3 KSchG)

  • Vertragspflichtverletzung

Tätigkeitsbezogen

Arbeitsunfähigkeitsbezogen

Straftaten

· Alkohol/Drogen

· Arbeitsverweigerung

· Bestechlichkeit

· Konkurrenztätigkeit

· Loyalitätsverstoß

· Mobbing

· Nebentätigkeit (unerlaubt)

· Schadensabwehrpflicht

· Schlechtleistung

· Selbstbeurlaubung

· Unpünktlichkeit

· Verschwiegenheitspflichtverl.

· Weisungswidrigkeit

· Angekündigte Krankschreibung („Drohung“ mit AU)

· Genesungswidriges Verhalten

· Verspätete AU-Anzeige

· Verspätetes Attest

· Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

· Arbeitszeitbetrug (falsche Zeitaufschreibung etc.)

· Belästigung

· Beleidigung

· Diebstahl

· Drohung

· Tätlichkeit

  • Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses
  • Anhörung des Arbeitnehmers
  • Abmahnung vorrangig? Nicht bei schwerwiegender Pflichtverletzung oder Vertrauensbereichsstörung
  • Interessenabwägung

 

3. Außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB)

  • Zusätzlich: Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis Ablauf Kündigungsfrist
  • Zwei-Wochen-Frist § 626 Abs. 2 BGB

 

4. Kündigungsvorbereitung (bei jeder Kündigung)

a) Kündigungsfrist?

b) Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)

c) Kündigungserklärung

  • Schriftform
  • Kündigungsbefugnis des Unterzeichners
  • Bestimmtheit
  • Zugang

 

 

Wenn ich Ihnen bei der Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, der Planung einer Trennung oder der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags helfen soll, melden Sie sich jederzeit gern.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager
Wirtschaftsmediator

Ballindamm 6 · 20095 Hamburg

t +49 40 2285 11210
dw@danielweigert.de

Anrufen! Emailen!

< zurück zur Newsletter-Übersicht

Downloaden Sie hier die Printversion des Artikels als PDF !