Neu als Geschäftsführer: Rechte & Pflichten

Als neuer Geschäftsführer einer GmbH hat man eine Vielzahl von Aufgaben- und Pflichtbereichen, die je nach Gesellschaftsart variieren. Von der Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber Gesellschaftern zur steuerlichen Pflicht der Gesellschaft – die Geschäftsführung übernimmt regelmäßig einen großen Verantwortungsbereich.             

Insbesondere die umfassende gerichtliche und außergerichtliche Vertretungsmacht eines Geschäftsführers kann im Innenverhältnis zur Gesellschaft im Einzelfall problematisch sein und eine Schadenersatzpflicht des Geschäftsführers herbeiführen. Auch im Außenverhältnis zu Dritten kann es leicht zu Haftungsfällen kommen und unter bestimmten Voraussetzungen den Geschäftsführer auch privat schadensersatzpflichtig machen.

Es ist daher dringend zu empfehlen sich vorher gründlich mit den Rechten und Pflichten, die mit der Geschäftsführerstellung einhergehen, auseinander zu setzen.

In meinem Whitepaper gehe ich auf das Organ- sowie Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH ein und Sie erfahren Näheres zu den allgemeinen Aufgabenbereichen eines Geschäftsführers sowie zur Geschäftsführerhaftung. Melden Sie sich am Ende der Seite an, um das Whitepaper “Neu als Geschäftsführer – Rechte & Pflichten” kostenfrei per Email zu erhalten.

Mein Whitepaper hat folgende Kapitel:

  • Grundsätze zu GmbH-Geschäftsführern
  • Begründung Geschäftsführerstellung
  • Beendigung Geschäftsführerstellung
  • Aufgaben und Pflichten von Geschäftsführern
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
  • Gesellschaftszweck beachten
  • Einberufung der Gesellschafterversammlungen
  • Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber Gesellschaftern
  • Buchführungs- und Bilanzpflicht
  • Finanzierung der Gesellschaft
  • Steuerliche Pflichten der Gesellschaft
  • Allgemeine Treuepflichten
  • Wettbewerbsverbot
  • Die Geschäftsführerhaftung
  • Innenverhältnis zur Gesellschaft
  • Außenverhältnis zu Dritten


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    Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
    Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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