Dr. Daniel Weigert

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund), MBA, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Arbeitgeber sowie Führungskräfte mit akademischer Exzellenz und strategischer Schärfe. Nach Prädikatsexamen in Frankfurt, Promotion zum Mindestlohngesetz, einem Master of Laws in European Business Law an der Lund University (Bestnote) und einem MBA verbindet er juristische Tiefe mit unternehmerischem Denken.

Als Autor juristischer Fachliteratur und Lehrbeauftragter an der Frankfurt School of Finance & Management ist er wissenschaftlich verankert. Auszeichnungen wie die Ernennung zum Top Lawyer (FAZ) sowie die Mitgliedschaften bei Mensa in Deutschland e.V. und Intertel IQ unterstreichen seine herausragende Expertise.

Er ist zudem Wirtschaftsmediator (IHK), Negotiator (EBS) und Absolvent der Harvard Negotiation Master Class, verfügt über den Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht und ist zertifizierter Data Protection Risk Manager.

Dr. Weigert steht für Präzision, Durchsetzungskraft und Verhandlungskompetenz auf internationalem Niveau.

Schwerpunkte
  • Kündigungsschutzrecht
  • Beratung von Arbeitgebern
  • Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
Mitgliedschaften
Publikationen
  • Nomos Handkommentar Kündigungsschutzrecht, 8. Aufl., § 1: Personenbedingte Kündigung
  • AnwZert-ArbR 2025, 10: „Überblick über das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)“ (mit Isabella Cerini-Palozzo)
  • ARP 2022, 102: „Die Kündigung wegen Impfflichtverletzungen“
  • NZA-RR 2023, 279: „Kündigung wegen diskriminierender Beleidigung – Anm. zum Urteil LAG Hamburg 17.11.2022 – 1 Sa 40/22“
  • AnwZert-ArbR 2022, 6: „Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist: Abgrenzungs- bzw. Auslegungsprobleme in Bezug auf den Rechtsgrund einer Weiterbeschäftigung“ (mit Marvin Rohde)
  • NZA 2022, 166: „Der Anwendungsbereich der neuen Impfpflicht im Gesundheitswesen nach § 20 a IfSG“
  • AnwZert-ArbR 2021, 19: „Taktische Erwägungen bei der Prozessbeschäftigung“
  • AnwZert-ArbR 2021, 17: „Das Prozessarbeitsverhältnis und seine Durchführung in der Praxis“ (mit Lucas Pfeiffer)
  • NZA-RR 2021, 225: „Der Beginn von Ausschlussfristen – Eine kritische Analyse der Rechtsprechung“
  • NZA 2020, 209: „Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Geheimnisschutzgesetzes – Geheimnisschutz ad absurdum?“
  • NZA 2019, 1671: „Die krankheitsbedingte Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes“
  • NZA 2018, 1166: „Die Kausalitätswahrscheinlichkeit – Das ‚vergessene‘ Tatbestandsmerkmal des § 22 AGG“
  • NZA 2018, 210: „Die Reichweite tarifbezogener Privilegierungen im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes“
  • NZA-RR 2018, 66: „Die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in ‚Mischwochen‘“
  • NZA-RR 2017, 337: „Die zivilrechtsanaloge Anwendung der Verzugspauschale (§ 288 V BGB) im Arbeitsrecht“
  • ArbRAktuell 2017, 557: „Keine Änderung der Rechtslage durch § 611a BGB – oder doch?“
  • NZA 2015, 15: „Verfassungsmäßigkeit des Mindestlohngesetzes“ (mit Dr. Patrick Zeising)
  • NZA 2016, 862: „Die Berechnung von Urlaubsansprüchen bei Veränderungen der Arbeitszeit“ (mit Dr. Patrick Zeising)
  • Deutscher Anwaltsspiegel 2013, Ausg. 20, S.7: „Nachzüglerforderungen im Insolvenzplanverfahren“
  • Lunds University Publications: „The applicability of domestic laws on cross-border employment relations“
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Schwedisch

Dr. Daniel Weigert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

T. 040 / 228511210
kanzlei@danielweigert.de

FAZ Siegel Top-Anwalt 2026 – Dr. Daniel Weigert