Aktuelles / Urteile

BAG-Urteil: Unzulässige Rechtsausübung durch AGG-Hopper

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. September 2024 (Az. 8 AZR 21/24) entschieden, dass Bewerber, die sich offensichtlich nur zum Zweck der Geltendmachung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bewerben und nicht wirklich an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind, keinen Anspruch auf Entschädigung haben.

FAZ Siegel Top-Anwalt 2026 – Dr. Daniel Weigert