Als Arbeitgeber können Sie die folgenden Muster für eine Betriebsratsanhörung nach § 99 BetrVG je nach Bedarf verwenden. Bitte beachten Sie, dass nach § 99 BetrVG die Reichweite der jeweiligen Informationspflicht von der konkreten betrieblichen Situation und den individuellen Umständen des jeweiligen Falls abhängt. Diese Muster können also nicht mehr als eine Orientierung sein.
- Betriebsratsanhörung nach § 99 BetrVG bei einer Einstellung mit Eingruppierung
- Betriebsratsanhörung nach § 99 BetrVG bei einer EInstellung ohne Eingruppierung
- Betriebsratsanhörung nach § 99 BetrVG bei einer Versetzung mit Umgruppierung
- Betriebsratsanhörung nach § 99 BetrVG bei einer Versetzung ohne Umgruppierung
Sie möchten die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern? Dann empfehle ich ein individuelles, professionelles Verhandlungstraining, welches wir als 5-Tage-Komplettprogramm oder als 2-Tage-Crashkurs anbieten. Gerne erstelle ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
MBA
Data Protection Risk Manager
Wirtschaftsmediator (IHK)
Negotiator (EBS) · Negotiation Master Class (Harvard)
Ballindamm 6 · 20095 Hamburg
t +49 40 2285 11210
dw@danielweigert.de
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