Schwerbehindertenvertretung

In Ihrem Unternehmen sind fünf oder mehr schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigt? Dann sollten Sie mit den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Schwerbehindertenvertretung vertraut sein.

Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter sowie ein oder mehrere Stellvertreter. Sie hat die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter Mitarbeiter zu vertreten, deren Eingliederung in den Betrieb zu unterstützen und über die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern zu wachen. Die Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung sind im 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Auch die Schwerbehindertenvertretung amtiert vier Jahre und ist mit Ablauf der Amtsperiode neu zu wählen. Gewählt wird die Schwerbehindertenvertretung von allen schwerbehinderten Arbeitnehmern im Betrieb. Sie muss volljährig sein sowie eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten aufweisen. Die Kandidaten selbst müssen nicht schwerbehindert sein.

Wenn Sie im Betrieb mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen, ist also eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Gern helfe Ich Ihnen bei der Umsetzung sowie dem Umgang mit den Betriebsparteien, bei etwaigen Konflikten, die aus den Mitbestimmungs- und Informationspflichten der Schwerbehindertenvertretung resultieren.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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