Hinweisgeberschutzgesetz: Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle in Unternehmen

Nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) müssen viele Unternehmen (jedenfalls alle ab 50 Mitarbeitern) eine interne Meldestelle für “Whistleblower” eingerichtet haben. Unternehmen sollten diese interne Meldestelle unbedingt outsourcen. Wir bieten unseren Mandanten einen eigenen, professionelle, einfachen und günstigen Meldestellenservice an. Details finden Sie auf unserer eigens dafür eingerichteten website:

Die-Hinweisgeber-Meldestelle.de

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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