Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse sind ein „beliebter“ Streitgegenstand bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis sowie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei Vorliegen eines berechtigten Interesses. Es müssen bei der Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses inhaltlich und formell gewisse Regeln eingehalten werden. Der Anspruch auf dieses Zeugnis besteht so lange, bis alle Vorschriften eingehalten und alle Angaben korrekt sowie vollständig sind. Hier entstehen neben dem naturgemäßen Streit über die Bewertung häufig auch längere Verhandlungen über die Tätigkeitsbeschreibung und die Schlussformel, die einem potentiellen neuen Arbeitgeber Aufschluss über die zwischenmenschliche Beziehung von Zeugnisaussteller und Zeugnisempfänger gibt.

Es ist nicht immer leicht, gerade bei einer emotionalen Beendigung, ein wohlwollendes Zeugnis zu erstellen oder den Arbeitgeber dazu zu bewegen. Gern bin ich Ihnen dabei behilflich und erstelle einen Zeugnisentwurf, der alle notwendigen Formulierungen enthält oder prüfe Ihr Arbeitszeugnis auf Vollständigkeit und darauf ob es der vereinbarten Note entspricht.

Hier geht es zur Checklist für Anforderungen an Arbeitszeugnisse: Noten und Formulierungen.

Wenn Sie Fragen zum Zeugnisrecht haben, sprechen Sie mich gern an.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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