Arbeitsschutzrecht

Als “Arbeitsschutzrecht” werden alle Normen bezeichnet, die die Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz schützen. Die wichtigsten Regelungen sind:

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz regelt im Wesentlichen,in welchem Rahmen und Umfang Arbeitnehmer maximal arbeiten dürfen. Das umfasst etwa die Frage, in welchem Umfang maximal gearbeitet werden darf oder wann ein Arbeitnehmer sonntags eingesetzt werden kann.

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz regelt die wesentlichen Pflichten des Artbeitgebers, den Arbeitsplatz sicher zu gestalten.

§ 618 BGB: Pflicht zu Schutzmaßnahmen

§ 618 BGB ist eine sogenannte “Generalklausel”, nach der Arbeitgeber verpflichtet sind, den Arbeitsplatz so einzurichten und die Arbeit so zu organisieren, dass der Arbeitnehmer, soweit die Natur der Dienstleistung es gestattet, gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt ist.

Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung regelt, insbesondere mit ihren Anlagen, zahlreiche Details zu Arbeitsstätten – etwa zu Raumtemperaturen, Frischluft und Licht.

Wenn Sie Beratung zur Arbeitssicherheit haben, melden Sie sich jederzeit gern.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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