Als „Compliance“ wird die betriebliche Organisation zum Management des rechtstreuen Verhaltens der Mitarbeiter und des Unternehmens verstanden- Es hat zunehmende Relevanz und umfasst insbesondere die folgenden Aspekte:
- Regelmäßige Schulungen von Mitarbeitern zu (arbeits-)rechtlichen Themen
- Ethik-Richtlinien bzw. Betriebsordnungen
- Revisions-Audits
- Datenschutzorganisation und Datenschutzschulungen nach der DS-GVO
- Disziplinarsysteme (Abmahnungen und Kündigungen)
- Unternehmensinterne Untersuchungen (Investigations)
- Installation eines Compliance-Officers
Weitgehend sind Compliance-Maßnahmen mitbestimmungspflichtig. So hat der Betriebsrat etwa Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnungsverhalten) oder § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (technische Überwachung).
Wenn Sie Beratung zu Compliance-Fragen benötigen, sprechen Sie mich gern an.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager
Ballindamm 6 · 20095 Hamburg
t +49 40 2285 11210
dw@danielweigert.de