New Work / Arbeit 4.0

“New Work”, auch “Arbeit 4.0” ist derzeit in aller Munde. Gemeint ist damit im Wesentlichen die Digitalisierung der Arbeit und alle damit verbundenen Phänomene. Elemente des “New Work” sind etwa Folgende:

  • Arbeit 4.0 ist die Anpassung der Arbeit und des Arbeitsrechts an die digitale Arbeitswelt.
  • Agile Arbeit (etwa Scrum): Ist die Organisation von Teams ohne Hierarchien
  • Jobsharing ist das Teilen eines Arbeitsplatzes von zwei Arbeitnehmern, die sich selbst untereinander organisieren
  • Desk Sharing: Ein physischer Arbeitsplatz wird von mehreren Arbeitnehmern geteilt
  • Mobile Arbeit / Home Office / Telearbeit
  • Crowdwork: Die Auslagerung von Aufträgen an eine externe Menschengruppe (“Crowdworker”)
  • Bring Your Own Device (BYOD) bezeichnet die Praxis, dass Arbeitnehmer eigenes Equipment (Privathandy etc.) dem Arbeitgeber zur (auch) beruflichen Nutzung zur Verfügung stellen
  • Digitalisierung der Betriebsratstätigkeit (§ 129 BetrVG: Corona-Paragraph)
  • Flexibilisierung von Arbeitszeit (etwa durch Arbeitszeitkonten) und Arbeitsort
  • Datenanalysen und Bewerbungsverfahren
  • Mobile Nutzung von Firmen-IT
  • Single Point of Contact- & Riverbridge-Modelle

Wenn ich Ihnen bei der Modernisierung und Digitalisierung Ihrer Personalstruktur helfen kann, sprechen Sie mich jederzeit gern an.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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