Entwicklung von Vergütungssystemen

Sie wollen ihr Vergütungssystem modernisieren?

Die Vergütung von Mitarbeitern ist ein hochkomplexes Thema. Inhaltlich haben Arbeitgeber ein Interesse daran, das wirtschaftliche Risiko – soweit zulässig – auf die Belegeschaft zu verschieben, um etwa in Krisenzeiten geringere Vergütungen leisten zu müssen. Außerdem sollen Vergütungen möglichst als gerecht empfunden werden, um die Betriebsatmosphäre nicht zu gefährden. Darüber hinaus sollen sie Mitarbeiter zu guten Leistungen motivieren.

In rechtlicher Hinsicht sind zahlreiche Aspekte zu beachten. Insbesondere, um die Überbürdung des wirtschaftlichen Risikos auf Arbeitnehmer zu verhindern, schränkt die Rechtsprechung die Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Vergütung stark ein. Außerdem sind Vergütungssysteme mitbestimmungspflichtig, wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

Es gibt eine Vielzahl typischer flexibler Vergütungsbestandteile: Grundgehalt, 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld, Betriebstreueprämien, Urlaubsgelder, Provisionen, Tantieme, Jahresboni, Akkordlohn, Prämien, Zuschläge oder Zulagen für besondere Belastungen oder Erfolge, Zielvereinbarungen, Long-Term-Incentive-Pläne, ESOP (Employee Stock Option Programmes) / Virtual Stocks / Phantom Stocks.

Wenn ich Ihnen bei der Entwicklung von Vergütungssystemen helfen kann, sprechen Sie mich jederzeit gern an.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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