Was ist bei einer Restrukturierung Ihres Unternehmens arbeitsrechtlich zu beachten?
Typische Restrukturierungen sind folgende:
- Personalabbau (betriebsbedingte Kündigungen etc., Interessenausgleich mit Sozialplan)
- Betriebsschließungen
- Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG (etwa Organisationsstrukturänderungen)
- Outsorcing von Tätigkeiten / Abteilungen
- Betriebsübergang (§ 613a BGB)
Bei all diesen Restrukturierungsmaßnahmen sind arbeitsrechtliche Regelungen und strategische Überlegungen zu beachten.
Wenn Sie Hilfe bei einer solchen Umstrukturierung benötigen, sprechen Sie mich gern an.
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Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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