Arbeitskampfrecht / Streikrecht

Traditionell werden Arbeitsbedingungen zwischen Tarifparteien in Gestalt von Tarifverträgen vereinbart. Auch wenn die Tarifbindung seit Jahren abnimmt, spielen Tarifverträge immernoch eine große Rolle in der Wirtschaft. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags ist ein Streik unzulässig. Nach dem Ende der sogenannten Friedenspflicht hingegen sollen bessere Arbeitsbedingungen oftmals durch Streiks erzwungen werden. Zu diesem rufen die Gewerkschaften ihre Mitglieder auf, um den Arbeitgeber zu Zugeständnissen zu zwingen. Die streikenden Arbeitnehmer sind durch Ihre Gewerkschaften vor Kündigungen geschützt und bekommen ein „Streikgeld“.

Der Arbeitgeber hat allerdings auch eine„Waffe in diesem Kampf: Die Aussperrung. Aussperrung bedeutet, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung seiner Arbeitnehmer nicht annimmt, wodurch die Gewerkschaften gezwungen sind, ihren Mitgliedern Streikunterstützung während des Arbeitskampfes zu zahlen. Diese Maßnahmen belasten allerdings auch Arbeitgeber, da deren oberstes Ziel darin besteht, denBetrieb weiterhin gewinnbringend zu betreiben, wozu er die Arbeitskraft seiner Arbeitnehmer benötigt.

Möchten Sie wissen, ob die rechtlichen Voraussetzungen es zulassen, dass Sie sich ohne gravierende Konsequenzen am Arbeitskampf beteiligen? Wenden Sie sich gern in allen mit diesem Thema im Zusammenhang stehenden Fragen an mich. Für ein solches Beratungsgespräch stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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