Arbeitskampfrecht / Streikrecht

Möchten Sie wissen, ob die rechtlichen Voraussetzungen es zulassen, dass Sie sich ohne gravierende Konsequenzen am Arbeitskampf beteiligen? Oder wollen Sie als Arbeitgeber die Wirksamkeit eines Streiks überprüfen lassen? Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks, sind ein wesentliches Mittel der Tarifautonomie und dienen der Durchsetzung von Tarifverträgen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was das Arbeitskampfrecht und Streikrecht umfasst (1.), welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten (2.), welche Arten von Arbeitskämpfen es gibt (3.) und welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben (4.).

Abschließend werden häufig gestellte Fragen (5.) und relevante Rechtsprechung (6.) behandelt.

1. Was ist Arbeitskampfrecht und Streikrecht?

Traditionell werden Arbeitsbedingungen zwischen Tarifparteien in Gestalt von Tarifverträgen vereinbart. Auch wenn die Tarifbindung seit Jahren abnimmt, spielen Tarifverträge immer noch eine große Rolle in der Wirtschaft. 

Das Arbeitskampfrecht umfasst die Regelungen, die das Verhalten der Tarifparteien während eines Arbeitskampfes steuern. Das Streikrecht ist ein Teilbereich des Arbeitskampfrechts und beschreibt das Recht der Arbeitnehmer, ihre Arbeit niederzulegen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Beide Rechte sind wesentlich für die Tarifautonomie und die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften.

Während der Laufzeit eines Tarifvertrags ist ein Streik unzulässig.

2. Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitskämpfe und Streiks

Streiks sind ein zentrales Instrument der Arbeitnehmer, um ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern durchzusetzen. Im deutschen Arbeitsrecht werden Streiks jedoch nur als ein Mittel zur Erreichung eines „gleichgewichtigen“ Verhandelns bei Tarifverhandlungen anerkannt. In diesem Kontext besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass Streiks grundsätzlich verboten sind, wenn sie nicht als notwendiges Mittel zur Durchsetzung rechtlich zulässiger Tarifverträge eingesetzt werden.

a) Verfassungsrechtliche Grundlagen

Das Streikrecht ist in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verankert, der die Koalitionsfreiheit schützt. Dieses Grundrecht ermöglicht es Arbeitnehmern, sich zur Wahrung und Förderung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen und Arbeitskämpfe zu führen.

b) Voraussetzungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe

Ein Streik muss von einer tariffähigen Gewerkschaft organisiert sein und darf nur tariflich regelbare Ziele verfolgen. Vor einem Streik ist in der Regel eine Urabstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern erforderlich. Zudem muss der Streik das letzte Mittel (ultima ratio) sein, nachdem Verhandlungen gescheitert sind.

Dies sind die Voraussetzungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe im Detail: 

  1. Gewerkschaftliche Unterstützung: Ein Streik muss von einer Gewerkschaft getragen werden. Das bedeutet, dass eine Gewerkschaft den Streik organisiert und sich mit ihren Forderungen hinter die Streikenden stellt. Ein Streik, der nicht von einer Gewerkschaft unterstützt wird, gilt als „wilder Streik“ und ist verboten. Ein Beispiel für einen solchen verbotenen Streik wäre eine spontane Arbeitsniederlegung von Beschäftigten ohne die Organisation und Unterstützung einer Gewerkschaft.
  2. Tariflich regelbares Ziel: Die Gewerkschaft und die Streikenden müssen ein tariflich regelbares Ziel verfolgen. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Streik Druck auf den Gesetzgeber oder die Regierung ausüben soll. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Streik Druck auf den Gesetzgeber oder die Regierung ausüben soll. Ein Beispiel für einen unzulässigen Streik wäre, wenn eine Gewerkschaft zum Streik aufruft, um Änderungen im Steuersystem zu erzwingen. Solche politischen Streiks sind in Deutschland verboten.
  3. Tarifrechtliche Zulässigkeit des Streikziels: Das von der Gewerkschaft und den Streikenden verfolgte Ziel muss auch tarifrechtlich zulässig sein. Das bedeutet, dass der angestrebte Tarifvertrag rechtlich Bestand haben muss und nicht rechtswidrig sein darf. Ein Beispiel für ein unzulässiges Streikziel wäre ein Tarifvertrag, der gegen bestehende Gesetze oder Grundsätze, wie die Tarifeinheit, verstößt.
  4. Einhaltung der Friedenspflicht: Ein Streik darf erst nach Ablauf der Friedenspflicht beginnen. Die Friedenspflicht ist die Verpflichtung der Gewerkschaft, während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen. Streiks während der Laufzeit eines bestehenden Tarifvertrags sind daher unzulässig. Ein Beispiel für einen unzulässigen Streik wäre, wenn die Gewerkschaft während der Laufzeit eines bestehenden Tarifvertrags zu einem Streik aufruft, um zusätzliche Forderungen durchzusetzen.
  5. Ultima Ratio: Ein Streik muss das letzte Mittel (ultima ratio) sein. Das bedeutet, dass ein Streik nur nach vorherigen Verhandlungen begonnen werden darf. Ob verhandlungsbegleitende Warnstreiks generell verboten sind, ist umstritten. Die Rechtsprechung hält Warnstreiks im Allgemeinen für rechtmäßig. Ein Beispiel für einen unzulässigen Streik wäre ein sofortiger Streikaufruf ohne vorherige Verhandlungen.
  6. Verhältnismäßigkeit: Der Streik muss verhältnismäßig sein. Dies bedeutet, dass der Streik nicht außer Kontrolle geraten und den betroffenen Arbeitgeber existenziell gefährden darf. Von Unverhältnismäßigkeit ist grundsätzlich nur dann die Rede, wenn der Streik völlig außer Kontrolle gerät und den Arbeitgeber organisatorisch „vernichtet“. Ein Beispiel für einen unverhältnismäßigen Streik wäre ein Streik, der darauf abzielt, einen kleinen Betrieb vollständig lahmzulegen und in den Ruin zu treiben.

Merke

Verfassungsrechtliche Grundlage für das Arbeitskampfrecht einschließlich des Streik- rechts ist die in Art. 9 Abs. 3 GG verankerte Koalitionsfreiheit.

Das Streikrecht ist nur als Mittel zum Zweck des Abschlusses von Tarifverträgen geschützt.

3. Arten von Arbeitskämpfen

a) Streik

Der Streik ist die bekannteste und häufigste Form des Arbeitskampfes. Es handelt sich um eine kollektive Arbeitsniederlegung der Arbeitnehmer zur Durchsetzung tariflicher oder betrieblicher Forderungen.

Verschiedene Arten von Streiks umfassen:

  • Warnstreik: Eine kurzfristige und meist symbolische Arbeitsniederlegung, die während laufender Tarifverhandlungen stattfindet, um den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen. Warnstreiks sind in der Regel auf wenige Stunden begrenzt und dienen dazu, die Entschlossenheit der Arbeitnehmer zu demonstrieren.
  • Vollstreik: Eine umfassende Arbeitsniederlegung, die den gesamten Betrieb oder eine Branche lahmlegt. Der Vollstreik wird oft als letztes Mittel (Ultima Ratio) eingesetzt, wenn alle Verhandlungsversuche gescheitert sind. Er zielt darauf ab, erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf den Arbeitgeber zu erzeugen, um diesen zu Zugeständnissen zu bewegen.
  • Schwerpunktstreik: Ein selektiver Streik, bei dem nur bestimmte strategisch wichtige Bereiche eines Unternehmens oder einer Branche bestreikt werden. Ziel ist es, maximalen Druck mit minimalem Ressourceneinsatz zu erzeugen.

b) Aussperrung

Eine Aussperrung ist eine Maßnahme der Arbeitgeber, bei der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung ausgeschlossen und der Zugang zum Arbeitsplatz verwehrt wird. Diese Maßnahme dient dazu, Druck auf die Gewerkschaften auszuüben und ist als Reaktion auf einen Streik oder als präventive Maßnahme in einem Tarifkonflikt möglich.

Eine Aussperrung muss verhältnismäßig und darf nur als Reaktion auf einen bestehenden oder drohenden Arbeitskampf eingesetzt werden. Zudem muss sie durch einen tariflichen oder betrieblichen Konflikt gerechtfertigt sein. Eine Aussperrung, die ausschließlich dazu dient, Arbeitnehmer ohne legitimen Grund vom Betrieb auszuschließen, wäre rechtswidrig.

Die Proportionalität der Maßnahme und ihre Durchführung im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen sind entscheidend. Während der Aussperrung haben die betroffenen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnzahlung und erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung durch die Arbeitgeber.

Aussperrungen können verschiedene Formen annehmen, darunter:

  • Defensivaussperrung: Reaktion auf einen Streik, um den wirtschaftlichen Druck auf die Arbeitnehmer zu erhöhen und eine Rückkehr zur Arbeit zu erzwingen.
  • Offensivaussperrung: Präventive Maßnahme, um einem drohenden Streik zuvorzukommen oder die Verhandlungsposition der Arbeitgeberseite zu stärken.

c) Betriebsbesetzungen und Dienst nach Vorschrift

Neben Streiks und Aussperrungen gibt es weitere Formen des Arbeitskampfes, die weniger verbreitet, aber dennoch wirksam sind:

  • Betriebsbesetzungen: Arbeitnehmer besetzen ihren Arbeitsplatz, um eine Schließung oder Verlagerung des Betriebs zu verhindern. Diese Maßnahme ist in Deutschland eher selten und rechtlich umstritten, da sie in der Regel als Besitzstörung gilt.
  • Dienst nach Vorschrift: Arbeitnehmer arbeiten strikt nach den formalen Vorgaben und vermeiden jede Form von Mehrarbeit oder Flexibilität. Diese Form des Arbeitskampfes zielt darauf ab, den Betriebsablauf zu verlangsamen und die Produktivität zu senken, ohne formell gegen Arbeitsverpflichtungen zu verstoßen.

4. Rechte und Pflichten während eines Arbeitskampfes

a) Arbeitnehmerrechte

Während eines rechtmäßigen Streiks haben Arbeitnehmer besondere Rechte:

  • Befreiung von der Arbeitspflicht: Arbeitnehmer sind von ihrer Arbeitspflicht befreit und können nicht zur Arbeit gezwungen werden. Zudem dürfen sie für die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik weder abgemahnt noch gekündigt werden.
  • Kein Lohnanspruch: Während eines Streiks entfällt der Anspruch auf Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Zur Kompensation können streikende Arbeitnehmer jedoch Streikgeld von ihrer Gewerkschaft erhalten, das in der Regel aus Mitgliedsbeiträgen finanziert wird.

b) Arbeitgeberrechte

Arbeitgeber haben während eines Arbeitskampfes ebenfalls bestimmte Rechte:

  • Einsatz von Ersatzarbeitskräften: Arbeitgeber dürfen Ersatzarbeitskräfte einstellen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und wirtschaftliche Verluste zu minimieren. Diese Maßnahme muss jedoch im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften stehen.
  • Erhalt des Betriebsablaufs: Arbeitgeber können organisatorische und betriebliche Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Streiks zu begrenzen. Es ist ihnen jedoch untersagt, Streikbrecher zu zwingen oder streikende Arbeitnehmer zu diskriminieren.

c) Haftung und Schadensersatz

Rechtswidrige Arbeitskämpfe können zu Schadensersatzansprüchen führen:

  • Gewerkschaftshaftung: Wenn eine Gewerkschaft zu einem rechtswidrigen Streik aufruft, kann sie für die daraus resultierenden Schäden haftbar gemacht werden. Dies umfasst etwaige wirtschaftliche Verluste des Arbeitgebers oder Dritter.
  • Arbeitgeberhaftung: Auch Arbeitgeber können haftbar gemacht werden, wenn sie sich rechtswidrig verhalten, etwa durch unzulässige Aussperrungen oder die Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Betroffene Arbeitnehmer oder Gewerkschaften können in solchen Fällen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Merke

Arten von Arbeitskämpfen:

  1. Streik
  2. Aussperrung
  3. Betriebsbesetzungen
  4. Dienst nach Vorschrift

5. Häufig gestellte Fragen zu Arbeitskämpfen und Streiks

a) Wann ist ein Streik rechtmäßig?

Ein Streik ist rechtmäßig, wenn er von einer tariffähigen Gewerkschaft organisiert wird und sich auf tariflich regelbare Ziele bezieht, wie Lohn- und Gehaltsforderungen, Arbeitszeitregelungen oder Arbeitsbedingungen. Zudem muss der Streik das letzte Mittel sein, d.h., es müssen zuvor alle Verhandlungen und Schlichtungsverfahren ohne Erfolg geblieben sein. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Streik verhältnismäßig und friedlich durchgeführt werden. Ein wilder Streik, also ein Streik ohne die Zustimmung der Gewerkschaft, ist rechtswidrig.

b) Dürfen Arbeitnehmer während eines Streiks Lohn verlangen?

Während eines rechtmäßigen Streiks haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnzahlung durch den Arbeitgeber, da die Hauptleistungspflichten des Arbeitsverhältnisses suspendiert sind. Allerdings haben sie in der Regel Anspruch auf Streikgeld von ihrer Gewerkschaft, das dazu dient, die finanziellen Einbußen während der Streikdauer abzumildern. Die Höhe des Streikgelds richtet sich nach den jeweiligen Satzungen der Gewerkschaften.

c) Was ist die Friedenspflicht?

Die Friedenspflicht ist eine tarifvertragliche Regelung, die besagt, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskämpfe wie Streiks oder Aussperrungen geführt werden dürfen. Dies soll die Einhaltung der vereinbarten Tarifbedingungen während der Vertragslaufzeit sicherstellen. Die Friedenspflicht endet mit dem Ablauf des Tarifvertrags oder, wenn eine Nachwirkung eintritt, mit der Beendigung dieser Nachwirkung.

d) Können Arbeitgeber während eines Streiks Ersatzarbeitskräfte einsetzen?

Ja, Arbeitgeber dürfen während eines rechtmäßigen Streiks Ersatzarbeitskräfte (sogenannte Streikbrecher) einsetzen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und die wirtschaftlichen Einbußen zu minimieren. Allerdings dürfen keine Arbeitnehmer eingestellt werden, die dauerhaft die Aufgaben der streikenden Mitarbeiter übernehmen sollen, wenn dies gegen bestehende Regelungen oder Vereinbarungen verstößt.

e) Welche Rolle spielen Schlichtungsverfahren in Arbeitskämpfen?

Schlichtungsverfahren sind eine wichtige Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitskämpfen. Sie bieten den Tarifparteien die Möglichkeit, unter Vermittlung eines neutralen Schlichters zu einer Einigung zu gelangen, bevor es zu Streiks oder Aussperrungen kommt. In vielen Tarifverträgen ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens als obligatorischer Schritt vor einem Arbeitskampf vorgesehen. Der Schlichter unterbreitet einen Vorschlag zur Konfliktlösung, den die Parteien annehmen oder ablehnen können. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden und Arbeitskämpfe zu vermeiden.

g) Was sind Warnstreiks und wann sind sie zulässig?

Warnstreiks sind kurze, zeitlich begrenzte Arbeitsniederlegungen, die in der Regel während laufender Tarifverhandlungen stattfinden. Sie dienen dazu, den Arbeitgebern die Entschlossenheit der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaft zu demonstrieren und den Verhandlungsdruck zu erhöhen. Warnstreiks sind zulässig, wenn die Tarifverhandlungen festgefahren sind und eine Eskalation des Konflikts droht. Sie müssen jedoch verhältnismäßig sein und dürfen die Friedenspflicht nicht verletzen.

h) Welche rechtlichen Folgen hat ein rechtswidriger Streik?

Ein rechtswidriger Streik, d.h. ein Streik, der nicht den gesetzlichen oder tariflichen Voraussetzungen entspricht, kann schwerwiegende rechtliche Folgen für die beteiligten Arbeitnehmer und Gewerkschaften haben. Arbeitnehmer können abgemahnt oder gekündigt werden, und die Gewerkschaften können auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können individuelle Schadensersatzansprüche von betroffenen Dritten, wie etwa Kunden oder Zulieferern, geltend gemacht werden. Arbeitgeber können auch Unterlassungsklagen erheben, um weitere rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen zu verhindern.

i) Was ist eine Streikbruchprämie und ist diese zulässig?

Eine Streikbruchprämie bezeichnet eine finanzielle Zuwendung, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer zahlen, die während eines Streiks weiterhin arbeiten oder auf eine Teilnahme am Streik verzichten. Diese Prämie soll die Mitarbeiter motivieren, nicht am Streik teilzunehmen und somit den Betrieb trotz des Streiks aufrechtzuerhalten. Die Zahlung einer Streikbruchprämie durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich zulässig. Sie stellt keine verbotene Maßnahme dar, solange sie nicht gegen bestehende Tarifverträge oder Gesetze verstößt.

6. Rechtsprechung zu Arbeitskampfrecht / Streikrecht:

  • Ein Streik, dessen Kampfziel auch der Durchsetzung einer friedenspflichtverletzenden oder tarifwidrigen Forderung dient, ist rechtswidrig. Der Einwand einer streikführenden Gewerkschaft, sie hätte den Streik auch ohne die inkriminierte Forderung mit denselben Streikfolgen geführt (rechtmäßiges Alternativverhalten), ist unbeachtlich (BAG 26.07.2016 – 1 AZR 160/14).
  • Ein bestreikter Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, mittels Zahlung einer Streikbruchprämie einem Streikdruck zu begegnen (BAG 14.08.2018 – 1 AZR 287/17).
  • Beteiligt sich ein außerordentlich gekündigter Arbeitnehmer an einem Streik, steht ihm für diese Zeit auch dann kein Annahmeverzugslohn zu, wenn in einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird. Wer streikt, ist nicht leistungswillig iSd. § 297 BGB (BAG 17.07.2012 – 1 AZR 562/11).
  • Während eines Arbeitskampfes kann die Durchführung von Notstandsarbeiten erforderlich sein. Notstandsarbeiten sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfes sicherstellen sollen. Zu den lebensnotwendigen Diensten gehört die Aufrechterhaltung einer Notversorgung der Bevölkerung in Krankenhäusern (LAG Baden-Württemberg 18.07.2023 – 4 SaGa 3/23).
  • Zwischen dem, was freiwillig ausgehandelt werden kann und dem, was zum Gegenstand des Arbeitskampfes gemacht werden kann, ist zu trennen. Beide Bereiche sind nicht vollkommen deckungsgleich. (…). Ein Streikverbot durch einstweilige Verfügung ist nur dann zu erlassen, wenn die Arbeitsniederlegung „offensichtlich“ rechtswidrig ist (LAG Nürnberg 20.07.2023 – 3 SaGa 6/23).

Das Arbeitskampfrecht und Streikrecht sind zentrale Elemente des kollektiven Arbeitsrechts und der Tarifautonomie. Sie sichern die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften und ermöglichen die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen.

Bei Fragen zu Arbeitskämpfen oder dem Streikrecht stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite – melden Sie sich bei mir.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
MBA
Data Protection Risk Manager
Wirtschaftsmediator (IHK)
Negotiator (EBS) · Negotiation Master Class (Harvard)

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