Tarifvertragsrecht

Tarifverträge regeln neben Arbeitsverträgen die Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie sollen für Gleichheit und Gerechtigkeit bei der Behandlung der Arbeitnehmer sorgen und die betrieblichen Belange im Vorfeld so regeln, dass keine wiederkehrenden unnötigen Streitigkeiten bestehen.

Es gibt einerseits Tarifverträge die innerhalb einer Branche, unternehmensübergreifend Anwendung finden, zudem solche, die für nur eine Unternehmensgruppe gelten. Entgelttarifverträge regeln die Vergütung und Eingruppierungsvoraussetzungen in einer Entgeltgruppe für ein bestimmtes Unternehmen oder Unternehmen einer bestimmten Branche. Bei Tarifverträgen handelt es sich um kollektivrechtliche Verträge, sie gelten also nicht für das Individuum sondern für die Gemeinschaft. Deshalb werden Tarifverträge entweder zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder auf Branchenebene zwischen eines Arbeitgeberverbandes und einer Gewerkschaft verhandelt.

Genaue Kenntnis, Umsetzungsspielraum, Auslegungsmöglichkeiten und das Wissen über Konsequenzen bei Vertragsverstößen sind im Hinblick auf Tarifverträge für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen wichtig. Ein Arbeitnehmer kann sich etwa gegen eine zu niedrige Eingruppierung wehren.

Wenn Sie Fragen zu tarifvertraglichen Regelungen haben, melden Sie sich jederzeit gern.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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