Tarifvertragsrecht

Tarifverträge sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen. Möchten Sie als Gewerkschaft sich darüber informieren, welche Rechte Sie in Bezug auf den Abschluss von bestimmten Tarifverträgen haben? Oder stehen Ihnen als Arbeitgeber Tarifverhandlungen mit einer Gewerkschaft bevor, für die Sie sich anwaltlich beraten lassen möchten? 

Dieser Artikel erklärt, was Tarifverträge sind (1.), wie sie entstehen und welche Rechtswirkungen sie haben (2.), welche Rolle Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände spielen (3.), sowie die rechtlichen Aspekte von Tarifverhandlungen und Tarifbindung (4.).

Abschließend werden häufig gestellte Fragen (5.) und relevante Rechtsprechung (6.) behandelt.

1. Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen wie beispielsweise Löhne, Arbeitszeiten und Urlaub regelt (§ 1 TVG). Regelmäßig werden von den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband Tarifverträge für bestimmte Branchen und Bezirke abgeschlossen (sog. Flächentarifverträge). 

Tarifverträge regeln neben Arbeitsverträgen die Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie sollen für Gleichheit und Gerechtigkeit bei der Behandlung der Arbeitnehmer sorgen und die betrieblichen Belange im Vorfeld so regeln, dass keine wiederkehrenden unnötigen Streitigkeiten bestehen. Tarifverträge haben Vorrang vor individuellen Arbeitsverträgen, sofern sie für das Arbeitsverhältnis gelten. 

Es gibt über 80.000 verschiedene Tarifverträge in Deutschland, die je nach Inhalt in Mantel- bzw. Rahmentarifverträge, Gehalts- und Lohntarifverträge sowie andere Spezialverträge unterteilt sind.

a) Was sind die Aufgaben eines Tarifvertrags?

Tarifverträge schaffen verbindliche Vorgaben für individuelle Arbeitsverträge und garantieren arbeitsvertragliche Mindestbedingungen, wodurch sie eine Schutzfunktion für Beschäftigte erfüllen. Für Arbeitgeber bieten sie einheitliche Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit während der Laufzeit, da während dieser Zeit Friedenspflicht besteht und keine Streiks erlaubt sind.

b) Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

  1. Manteltarifvertrag (MTV) bzw. Rahmentarifvertrag:
  • Was wird geregelt?: Diese Tarifverträge regeln die allgemeinen Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und betriebliche Altersversorgung. Sie dienen als Rahmenbedingungen für andere, spezifischere Tarifverträge und sorgen für langfristige Stabilität in den grundsätzlichen Arbeitsbedingungen.
  • Dauer: Manteltarifverträge werden oft für mehrere Jahre abgeschlossen.
  • Beispiel: Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie

2. Entgelt- bzw. Gehalts- und Lohntarifvertrag:

  • Was wird geregelt?: Diese Verträge bestimmen die Höhe der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Sie stellen sicher, dass die Entlohnung regelmäßig an wirtschaftliche Entwicklungen und Inflationsraten angepasst wird.
  • Dauer: Entgelt-Tarifverträge haben in der Regel eine kürzere Laufzeit, oft ein bis zwei Jahre, und werden regelmäßig neu verhandelt.
  • Beispiel: Entgelttarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)

3. Sonderzahlungstarifvertrag:

  • Was wird geregelt?: Regelt zusätzliche Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Gewinnbeteiligungen. Diese Verträge ergänzen die regelmäßige Entlohnung und schaffen Anreize und soziale Sicherheit für Arbeitnehmer.
  • Dauer: Laufzeiten variieren, oft jährlich neu verhandelt.
  • Beispiel: Tarifvertrag über Sonderzahlungen in der Chemischen Industrie

4. Rationalisierungsschutzabkommen:

  • Was wird geregelt?: Sie bieten Schutz vor den negativen Folgen betrieblicher Veränderungen und sichern die Rechte der Arbeitnehmer ab.
  • Dauer: Je nach Vereinbarung, oft langfristig.
  • Beispiel: Rationalisierungsschutzabkommen der Deutschen Telekom AG

5. Haus- oder Firmentarifvertrag:

  • Was wird geregelt?: Tarifverträge, die zwischen einer einzelnen Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen geschlossen werden. Diese Verträge können individuellere Regelungen treffen, die auf die speziellen Anforderungen und Bedingungen eines Unternehmens zugeschnitten sind.
  • Dauer: Variiert, oft auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Unternehmens abgestimmt.
  • Beispiel: Haustarifvertrag der Volkswagen AG

6. Flächentarifvertrag:

  • Was wird geregelt?: Tarifverträge, die für eine ganze Branche und/oder Region gelten, abgeschlossen zwischen einer Gewerkschaft und einer Arbeitgebervereinigung. Sie bieten einheitliche Regelungen für große Bereiche der Wirtschaft und verhindern Wettbewerbsverzerrungen innerhalb einer Branche oder Region.
  • Dauer: Variiert, oft langfristig.
  • Beispiel: Flächentarifvertrag der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie

2. Entstehung und Rechtswirkungen von Tarifverträgen

Tarifverträge entstehen normalerweise durch Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien ohne Arbeitskampfmittel. Wenn Verhandlungen scheitern, können Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und Aussperrungen eingesetzt werden, die dem Ultima-Ratio-Prinzip unterliegen und verhältnismäßig sein müssen.

  • Abschluss und Geltung

Tarifverträge werden durch Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern abgeschlossen. Sie gelten unmittelbar und zwingend für die Mitglieder der vertragsschließenden Parteien. Es gibt zwei Hauptarten von Tarifverträgen: Verbandstarifverträge und Firmentarifverträge.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist grundsätzlich auf den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Tarifverträgen anwendbar, sofern keine speziellen Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes (TVG) oder der Charakter des Tarifvertrags als Kollektivvertrag entgegenstehen. Daher gelten für den Abschluss eines Tarifvertrags die §§ 145 ff. BGB. Eine Anfechtung des Tarifvertrags ist möglich (§§ 119, 123 BGB), jedoch kann diese den Tarifvertrag nicht rückwirkend aufheben, da die Rechtsnormen des Tarifvertrags bereits auf die Arbeitsverhältnisse eingewirkt haben.

  • Allgemeinverbindlicherklärung

Tarifverträge können gemäß § 5 TVG durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies bedeutet, dass die Regelungen des Tarifvertrags auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche gelten.

  • Nachwirkung

Die Laufzeit eines Tarifvertrags wird in der Regel im Vertrag selbst festgelegt und kann unterschiedlich lang sein, oft zwischen einem und drei Jahren. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet der Tarifvertrag jedoch nicht automatisch, sondern seine Bestimmungen gelten nach § 4 Abs. 5 TVG weiter, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird (Nachwirkung). Dies stellt sicher, dass keine rechtliche Lücke entsteht und die Arbeitsbedingungen bis zur Einigung auf einen neuen Vertrag stabil bleiben.

Merke

Tarifverträge sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern.

Diese regeln Arbeitsbedingungen wie beispielsweise

  • Löhne,
  • Arbeitszeiten und
  • Urlaub.

3. Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände können nur im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Tarifverträge abschließen. Die Zuständigkeit bestimmt sich nach der Satzung der jeweiligen Organisation und ist insbesondere für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen relevant.

Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden, sogenannte Spitzenverbände, können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, sofern sie entsprechende Vollmachten besitzen (§ 2 Abs. 2 TVG).

a) Gewerkschaften

Gewerkschaften sind Organisationen, die die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern und dem Staat vertreten. Sie haben das Recht, Tarifverhandlungen zu initiieren und Tarifverträge abzuschließen, die die Arbeitsbedingungen, Löhne und Sozialleistungen regeln. Darüber hinaus sind Gewerkschaften befugt, im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben Arbeitskampfmaßnahmen wie Warnstreiks, Vollstreiks und andere Formen des kollektiven Arbeitskampfs durchzuführen, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Beispiele für deutsche Gewerkschaften:

  • IG Metall (IGM): Die größte Einzelgewerkschaft in Deutschland, die insbesondere die Interessen der Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie vertritt.
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Eine der größten Gewerkschaften, die Arbeitnehmer in der Dienstleistungsbranche, im öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen und anderen Sektoren repräsentiert.
  • IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE): Diese Gewerkschaft vertritt die Interessen der Beschäftigten in der Bergbau-, Chemie- und Energiebranche.

b) Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die gemeinsame Interessen vertreten und insbesondere Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften führen. Sie koordinieren die Positionen der Arbeitgeber, verhandeln Tarifverträge und versuchen, für ihre Mitglieder vorteilhafte tarifliche Regelungen zu erzielen. Arbeitgeberverbände spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung eines einheitlichen und gerechten Wettbewerbsumfelds innerhalb der jeweiligen Branchen.

Beispiele für deutsche Arbeitgeberverbände:

  • Gesamtmetall: Der Dachverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland. Gesamtmetall führt Tarifverhandlungen und vertritt die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Interessen seiner Mitglieder.
  • Handelsverband Deutschland (HDE): Der Spitzenverband des deutschen Einzelhandels, der die Interessen der Handelsunternehmen gegenüber Gewerkschaften, Politik und Öffentlichkeit vertritt.
  • Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC): Der zentrale Arbeitgeberverband für die chemische Industrie, der Tarifverträge verhandelt und die Interessen der chemischen Industrie auf nationaler und europäischer Ebene vertritt.

4. Rechtliche Aspekte der Tarifverhandlungen und Tarifbindung

a) Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen sind ein wesentlicher Bestandteil des kollektiven Arbeitsrechts und finden regelmäßig statt, um die Arbeitsbedingungen an die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen anzupassen. Diese Verhandlungen werden zwischen den Tarifvertragsparteien, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, geführt.

Ziel ist es, einen Tarifvertrag zu schließen, der verbindliche Regelungen für die Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer enthält. Die Verhandlungen müssen in guter Absicht und auf Augenhöhe stattfinden, wobei beide Seiten das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die gesetzlichen Vorgaben beachten müssen.

b) Tarifbindung

Tarifgebunden sind in der Regel die Mitglieder der tarifschließenden Parteien, also der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. Ein Unternehmen kann auch durch betriebliche Übung tarifgebunden sein, wenn es über einen längeren Zeitraum hinweg Tarifverträge anwendet, ohne dass eine ausdrückliche Tarifbindung vorliegt. Dies kann dazu führen, dass sich eine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der tariflichen Regelungen ergibt.

Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, können durch Bezugnahmeklauseln in ihren Arbeitsverträgen ebenfalls an die tarifvertraglichen Bestimmungen gebunden sein. Diese Klauseln legen fest, dass die Regelungen des einschlägigen Tarifvertrags auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden sollen.

c) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich von Tarifverträgen erstreckt sich in der Regel auf die Mitglieder der vertragsschließenden Parteien. Allerdings können Tarifverträge auch gemäß § 5 TVG vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden, wodurch sie unabhängig von der Mitgliedschaft der Parteien auf alle Arbeitsverhältnisse innerhalb des betreffenden Sektors angewendet werden. 

Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer und der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Allgemeinverbindliche Tarifverträge kommen insbesondere in Branchen mit besonderer Schutzbedürftigkeit der Beschäftigten, wie dem Baugewerbe, der Gebäudereinigung und dem Hotel- und Gaststättengewerbe, zur Anwendung.

Merke

Werden Tarifverträge vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt, dann gelten diese unabhängig von der Mitgliedschaft der Parteien für alle Arbeitsverhältnisse innerhalb der betreffenden Branche

5. Häufig gestellte Fragen zu Tarifverträgen

a) Wie lange gilt ein Tarifvertrag?

Die Laufzeit eines Tarifvertrags wird im Vertrag selbst festgelegt und kann variieren. Nach Ablauf gilt der Vertrag nach, bis ein neuer abgeschlossen wird.

b) Was passiert, wenn ein Tarifvertrag ausläuft?

Wenn ein Tarifvertrag ausläuft, treten dessen Regelungen in die sogenannte Nachwirkung ein, gemäß § 4 Abs. 5 TVG. Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des abgelaufenen Tarifvertrags weiterhin verbindlich bleiben, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen oder eine anderweitige Regelung getroffen wird. Während dieser Nachwirkungszeit dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks oder Aussperrungen durchgeführt werden, da die Friedenspflicht weiterhin besteht.

c) Können individuelle Arbeitsverträge von Tarifverträgen abweichen?

Individuelle Arbeitsverträge können grundsätzlich von den Bestimmungen eines Tarifvertrags abweichen, jedoch nur zugunsten des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass jegliche Abweichungen, die den Arbeitnehmer schlechterstellen würden als die tarifvertraglichen Regelungen, unwirksam sind. Diese Schutzfunktion ist in § 4 Abs. 3 TVG verankert und soll sicherstellen, dass die Mindeststandards des Tarifvertrags nicht unterlaufen werden. Bei günstigeren Abweichungen, die dem Arbeitnehmer bessere Bedingungen bieten, besteht hingegen keine Beschränkung.

d) Was ist eine Allgemeinverbindlicherklärung?

Die Allgemeinverbindlicherklärung ist ein Rechtsinstrument, durch das die Regelungen eines Tarifvertrags auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche ausgeweitet werden, unabhängig von deren Mitgliedschaft in den tarifschließenden Parteien. Dies erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 5 TVG, um sicherzustellen, dass Mindestarbeitsbedingungen branchenweit eingehalten werden und ein fairer Wettbewerb gewährleistet ist.

e) Wie wird man tarifgebunden?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband tarifgebunden. Auch durch betriebliche Übung, d.h. die wiederholte und vorbehaltlose Anwendung eines Tarifvertrags über einen längeren Zeitraum, kann Tarifbindung entstehen. Zudem können Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrag vereinbart werden, die die Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband vorsehen.

f) Was ist der Unterschied zwischen einem Flächentarifvertrag und einem Haustarifvertrag?

Ein Flächentarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen und gilt für eine gesamte Branche oder Region. Ein Haustarifvertrag hingegen wird direkt zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen ausgehandelt und ist spezifisch für dieses Unternehmen oder bestimmte Standorte dieses Unternehmens. Flächentarifverträge schaffen einheitliche Arbeitsbedingungen in einer Branche, während Haustarifverträge auf die individuellen Bedürfnisse und Bedingungen eines Unternehmens zugeschnitten sind.

g) Was passiert bei Tarifkonflikten?

Wenn Tarifverhandlungen scheitern und keine Einigung erzielt wird, können Tarifkonflikte entstehen. Gewerkschaften können in diesem Fall zu Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks aufrufen, während Arbeitgeberverbände die Möglichkeit der Aussperrung haben. Arbeitskampfmaßnahmen sind jedoch nur als letztes Mittel (Ultima Ratio) zulässig und müssen verhältnismäßig sein. Ziel der Maßnahmen ist es, Druck auf die Gegenseite auszuüben, um eine Einigung zu erzielen und einen neuen Tarifvertrag abzuschließen.

6. Rechtsprechung zu Tarifsvertragsrecht:

  • Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Pflicht einer Koalition, mit einer anderen Koalition einen Tarifvertrag zu schließen oder auch nur über einen solchen zu verhandeln. Die Annahme einer solchen Rechtspflicht bedarf einer gesonderten Anspruchsgrundlage (BAG 25.09.2013 – 4 AZR 173/12).
  • Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird (BVerfG 10.01.2020, Aktenzeichen 1 BvR 4/17).
  • § 167 ZPO, die Rückwirkung der Zustellung, findet auf die Wahrung einer in einem Tarifvertrag geregelten und durch ein einfaches Schreiben einzuhaltenden Ausschlussfrist keine Anwendung (BAG 16.03.2016 – 4 AZR 421/15).
  • Die mit § 3 BetrVG eröffnete Möglichkeit, durch Tarifvertrag vom Gesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen zu bestimmen, setzt einen Zusammenhang zwischen vornehmlich organisatorischen oder kooperativen Rahmenbedingungen auf Arbeitgeberseite und der wirksamen sowie zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer voraus. Fehlt es hieran, ist der Tarifvertrag unwirksam (BAG 13.03.2013 – 7 ABR 70/11).
  • Nach Betriebsübergang wird der zuvor geltende Haustarifvertrag von einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag abgelöst (BAG 07.07.2010 – 4 AZR 1023/08).

Tarifverträge sind ein wesentliches Instrument zur Regelung der Arbeitsbedingungen und zur Sicherung des sozialen Friedens. Sie schaffen rechtliche Klarheit und schützen die Interessen beider Seiten.

Bei Fragen zur Tarifbindung oder den Auswirkungen eines Tarifvertrags stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite – melden Sie sich bei mir.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
MBA
Data Protection Risk Manager
Wirtschaftsmediator (IHK)
Negotiator (EBS) · Negotiation Master Class (Harvard)

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