Die nachfolgende Checkliste fasst die Gedankenschritte zusammen, die ein Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer personenbedingten, insbesondere krankheitsbedingten Kündigung beachten muss. Sie ist aus Arbeitgebersicht strukturiert, das heißt: Die Reihenfolge ist diejenige, die Arbeitgeber zweckmäßigerweise bei ihrer Kündigungsprüfung beachten sollten.
1. Sonderkündigungsschutz
- 103 BetrVG (Betriebsratsmitglieder)
- 17 MuSchG (Mutterschutz)
- 18 BEEG (Elternzeit)
- Tarifvertrag; § 168 ff. SGB IX (Schwerbehinderte)
- u.v.A.
2. Kündigungsschutz (KSchG)
a) Anwendbar?
- Über 10 Arbeitnehmer (§ 23 KSchG)
- Wartezeit 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG)
- Keine Ausnahme (§ 14 KSchG)
b) Personenbedingter Kündigungsgrund?
Häufige Kurzerkrankungen | Dauerkrankheit | Sonstiges |
· Fehlzeiten vergangene drei Jahre, jeweils über 6 Wochen? · Art und Ursache bekannt? | · Beginn der Erkrankung · Voraussichtliche Dauer der Krankheit | · Verlust der Berufsausübungserlaubnis (Fahrerlaubnis, Approbation) · Haftstrafe · Keine persönliche oder fachliche Eignung |
- Negative Prognose
- Beeinträchtigung betrieblicher/wirtschaftlicher Interessen
- Ultima Ratio (z.B. BEM § 167 Abs. 2 SGB IX?)
- Interessenabwägung
3. Kündigungsvorbereitung (bei jeder Kündigung)
a) Kündigungsfrist?
b) Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)
c) Kündigungserklärung
- Schriftform
- Kündigungsbefugnis des Unterzeichners
- Bestimmtheit
- Zugang
Wenn ich Ihnen bei der Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, der Planung einer Trennung oder der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags helfen soll, melden Sie sich jederzeit gern.
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Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
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