Die nachfolgende Checkliste fasst die Gedankenschritte zusammen, die ein Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer personenbedingten, insbesondere krankheitsbedingten Kündigung beachten muss. Sie ist aus Arbeitgebersicht strukturiert, das heißt: Die Reihenfolge ist diejenige, die Arbeitgeber zweckmäßigerweise bei ihrer Kündigungsprüfung beachten sollten.
1. Sonderkündigungsschutz
- 103 BetrVG (Betriebsratsmitglieder)
- 17 MuSchG (Mutterschutz)
- 18 BEEG (Elternzeit)
- Tarifvertrag; § 168 ff. SGB IX (Schwerbehinderte)
- u.v.A.
2. Kündigungsschutz (KSchG)
a) Anwendbar?
- Über 10 Arbeitnehmer (§ 23 KSchG)
- Wartezeit 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG)
- Keine Ausnahme (§ 14 KSchG)
b) Personenbedingter Kündigungsgrund?
Häufige Kurzerkrankungen | Dauerkrankheit | Sonstiges |
· Fehlzeiten vergangene drei Jahre, jeweils über 6 Wochen? · Art und Ursache bekannt? | · Beginn der Erkrankung · Voraussichtliche Dauer der Krankheit | · Verlust der Berufsausübungserlaubnis (Fahrerlaubnis, Approbation) · Haftstrafe · Keine persönliche oder fachliche Eignung |
- Negative Prognose
- Beeinträchtigung betrieblicher/wirtschaftlicher Interessen
- Ultima Ratio (z.B. BEM § 167 Abs. 2 SGB IX?)
- Interessenabwägung
3. Kündigungsvorbereitung (bei jeder Kündigung)
a) Kündigungsfrist?
b) Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)
c) Kündigungserklärung
- Schriftform
- Kündigungsbefugnis des Unterzeichners
- Bestimmtheit
- Zugang
Wenn ich Ihnen bei der Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten, der Planung einer Trennung oder der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags helfen soll, melden Sie sich jederzeit gern.
Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
MBA
Data Protection Risk Manager
Wirtschaftsmediator (IHK)
Negotiator (EBS) · Negotiation Master Class (Harvard)
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