Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Kern der Mitbestimmung sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere nach § 87 BetrVG. Insofern ist es äußerst wichtig für beide Betriebspartner, die Grenzen der Mitbestimmungsrechte zu kennen.

Ihr Betriebsrat will bei allem mitbestimmen und Sie als Arbeitgeber fragen sich, ob er damit die gesetzlichen Grenzen überschreitet?

Ihr Arbeitgeber trifft Entscheidungen ohne Sie als Betriebsrat zu beteiligen und Sie fragen sich, ob er das zu Recht tut?

Gern prüfe ich die Reichweite und Grenze der Mitbestimmung bei dem jeweiligen Thema. Nehmen Sie hierzu jederzeit gern Kontakt zu mir auf.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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