Betriebsratsseminare und Schulungen

Sie sind ein neuer Betriebsrat und möchten sich professionell auf Ihre neue Tätigkeit vorbereiten? Sie wollen Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich auffrischen? Oder besonders relevante, aktuelle Themen Ihres Betriebs erfordern eine Einarbeitung?

Ich bin seit vielen Jahren als Dozent und Referent für Arbeitsrecht tätig. Die meisten meiner Zuhörer attestieren mir dabei, die Schulungsinhalte leidenschaftlich, verständlich und kurzweilig zu vermitteln.

Jeder Betrieb ist anders. Es macht zum Beispiel keinen Sinn, das Tarifvertragsrecht in einem nicht tarifgebundenen Betrieb zu besprechen. Gern können wir deshalb vorab die Situation Ihres Betriebs klären, damit ich die Schulungsthemen perfekt individuell auf Ihre Situation und Interessen anpassen kann.

Die Schulungen sind jeweils für 3,5 Tage angelegt und können sowohl Inhouse oder in einem angemieteten Seminarraum durchgeführt werden.

a)        Grundlagenschulungen

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Betriebsrat, ohne Rücksicht auf die besondere Situation im Betrieb, einen Anspruch auf Grundlagenschulungen. Folgende anerkannte Grundlagenschulungen biete ich:

  • Arbeitsrecht I (Grundlagen)
  • Arbeitsrecht II (Kündigungsschutz)
  • Arbeitsrecht III (Besondere arbeitsrechtliche Regelungen)
  • Betriebsverfassungsrecht I (Grundlagen)
  • Betriebsverfassungsrecht II (Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten)
  • Betriebsverfassungsrecht III (Besondere mitbestimmungsrechtliche Regelungen)
  • Geschäftsführung des Betriebsrats (nur Vorsitzender und Stellvertreter)

b)       Spezialschulungen

Darüber hinaus hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Teilnahme an Spezialschulungen, wenn und soweit er begründen kann, weshalb das Thema im Betrieb besonders relevant ist. Typische Spezialschulungen, die ich anbiete, sind etwa:

  • Verhandlungstrainings
  • Mobbing
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Home Office und Mobile Arbeit
  • Vergütungsstruktur und Vergütungsfragen

c) Auffrischungsschulungen

Schließlich hat der Betriebsrat in der Regel einen Anspruch darauf, regelmäßig „Updates“ zu arbeitsrechtlichen Neuigkeiten zu erhalten oder (kurze) Auffrischungsschulungen zu besuchen.

d) Crashkurse

Häufig kommt es zwischen den Betriebspartnern zu Diskussionen darüber, ob eine Schulung erforderlich ist. Einigt man sich nicht, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem das Gericht über die Erforderlichkeit der Schulung entscheidet. Im „worst case“ verlieren dann beide: Der Arbeitgeber trägt die Kosten des Prozesses und der Betriebsrat muss jedenfalls viele Monate auf die Schulung warten. Sollten Sie in dieser Situation sein und einen pragmatischen Kompromiss anstreben, kann ich Ihnen „Crashkurse“ anbieten. Das sind Kompaktversionen der jeweiligen Themen. Gern können wir uns abstimmen, ob in Ihrem Fall dieser „Kompromissweg“ zweckmäßig erscheint oder Sie das Komplettseminar durchsetzen sollten.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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