Seearbeitsrecht: Arbeitsrecht für Kapitäne und Seeleute

Das Seearbeitsrecht hat naturgemäß einige Besonderheiten im Gegensatz zum „normalen“ Arbeitsrecht. Diese sind insbesondere im Seearbeitsgesetz geregelt und gelten für das Schiffspersonal von Seeschiffen. Zwar gelten auch die allgemeinen Regelungen für Besatzungsmitglieder. Gerade die Zeit an Bord jedoch erfordert beispielsweise in Bezug auf die Arbeitszeiten andere Regelungen, da ansonsten die Arbeit an Bord praktisch kaum umzusetzen wäre.

In meinem Artikel zum Thema Seearbeitsrecht für Kapitäne und Seeleute gehe ich auf die einzelnen arbeitsrechtlichen Aspekte näher ein.

Haben Sie Fragen? Gern stehe ich Ihnen zur Beantwortung in allen Fragen bezüglich des Seearbeitsrechts für Kapitäne und Seeleute zur Verfügung.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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