Arbeitsrecht in der Luftfahrt

Besatzungsmitglieder der Luftfahrt haben tätigkeitsbedingt, neben den allgemeinen, spezielle arbeitsrechtliche Regelungen. Auf diese findet zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung, da gerade die Luftfahrtbranche von einer größeren Flexibilität der üblichen Arbeitszeiten abhängig ist als andere Branchen. Hingegen gelten in diesem Fall verschiedene luftfahrtspezifische Verordnungen.

Insbesondere das Anstellungs- und Ausbildungsverhältnis von Piloten kann einige problematische arbeitsrechtliche Fragestellungen aufwerfen.

Das Thema Arbeitsrecht in der Luftfahrt behandle ich im Einzelnen in meinem zugehörigen Whitepaper: “Arbeitsrecht in der Luftfahrt, Arbeitsrecht für Piloten und Flugbegleiter”.

Haben Sie Fragen? Gern stehe ich Ihnen zur Beantwortung in allen Fragen bezüglich des Seearbeitsrechts für Kapitäne und Seeleute zur Verfügung.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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