Altersteilzeit (ATG)

Das Renteneintrittsalter ist flexibel. Oft wollen Arbeitnehmer früher in Rente. Arbeitgebern hilft das grundsätzlich, etwa weil sich typischerweise die Krankheitstage im Alter statistisch erhöhen. Das Altersteilzeitgesetz sieht insofern Modelle vor, mit denen man einen früheren Renteneintritt ermöglichen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Ansätze für die Altersteilzeit: Ein Reduktionsmodell oder ein Blockmodell. Im Reduktionsmodell reduziert der Arbeitnehmer im Alter seine Arbeitszeit. Praxisrelevanter ist das Blockmodell. Danach wird die Altersteilzeit in zwei Abschnitten praktiziert: In der ersten Phase, der Arbeitsphase, arbeitet der Arbeitnehmer bei reduziertem Gehalt in vollem Umfang weiter, um in der zweiten Phase, der Freistellungsphase, ohne Arbeitsleistung sein Teilzeitgehalt zu behalten. Seit 2010 wird die Altersteilzeit jedoch nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst und ist insofern deutlich unattraktiver geworden.

Wennn Sie Beratung zu Altersteilzeitmodellen benötigen, sprechen Sie mich jederzeit gern an.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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