Arbeitnehmererfindungsgesetz

Es kommt vor, dass Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Erfindungen entwickeln. Erfindung ist alles, was patent- oder gebrauchsmusterfähig ist sowie darüber hinausgehend technische Verbesserungsvorschläge. Grundsätzlich stehen Erfindungen, die im Dienst gemacht werden, dem Arbeitgeber zu. Allerdings regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz, dass Arbeitnehmern dafür ein Vergütungsanspruch zusteht. Deren Höhe ist nicht geregelt. Deshalb wird oftmals über die angemessene Höhe der Vergütung von Diensterfindungen gestritten.

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Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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