Die Luftfahrtbranche hat naturgemäß eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Besonderheiten im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen. Bei den Besatzungsmitgliedern der Luftfahrt ist beispielsweise zu beachten, dass gemäß § 20 ArbZG das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung findet.
Die Arbeits- und Ruhezeiten von Arbeitnehmern, die nicht in der Luftfahrt arbeiten, wären in der Praxis kaum realisierbar. Stattdessen gelten die Vorschriften über Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten der Zweiten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (2. DV LuftBO). Zum Beispiel ist hier die Einhaltung der Höchstflug- und Mindestruhezeit geregelt.
In meinem Whitepaper erfahren Sie unter anderem Grundsätzliches über die verschiedenen Möglichkeiten der Einsatzart eines Piloten. Ist dieser als Arbeitnehmer oder freier Dienstleister tätig? Besteht für mich als Arbeitgeber die Gefahr Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen? Und wie wird das Arbeitsverhältnis ausgestaltet, wenn ich als Pilot oder Flugbegleiter von einem Verleihunternehmen an die jeweilige Airline sozusagen „entliehen“ werde?
Ebenso aus den Aus- und Fortbildungskosten eines Piloten können in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten folgen. Typischerweise bilden die meisten Airlines die Piloten zu sehr hohen Kosten aus und vereinbaren daher regelmäßig mit den Piloten eine Bindung an die Airline nach beendeter Ausbildung. Dies wird in den Fällen problematisch, in denen der Pilot sein Arbeitsverhältnis jedoch vor Ende der Bindungsdauer mit der Airline beenden möchte. Eine Übersicht zu relevanter Rechtsprechung zu Fortbildungs- und Rückzahlungsvereinbarungen finden Sie hier.
Auch Teilzeitanträge von den Piloten und Bordpersonal stellen praxisrelevante Problempunkte auf Seiten der Airlines dar. Details zu Teilzeitanträgen von Piloten und Bordpersonal finden Sie hier.
In Bezug auf Kündigungen der Besatzungsmitglieder ist auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu achten. Insbesondere die typischen Kündigungsgründe bei Piloten zeigen deutlich die arbeitsrechtliche Besonderheit der Luftfahrt: Entzug der Fluglizenz, medizinische Untauglichkeit und Sorgfaltspflichtverletzungen sind hier beispielsweise zu nennen.
In dem Whitepaper sind folgende Kapitel und weitere Themen enthalten:
- Einsatzarten von Piloten
- Grenzüberschreitende Tätigkeit
- Arbeitszeit
- Einstellungsuntersuchung
- Betriebsverfassungsrecht
- Kleidung
- Fortbildungs- und Rückzahlungsvereinbarungen, Bondings, Type Ratings
- Teilzeitanträge
- Kündigung von Bordpersonal

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
MBA
Data Protection Risk Manager
Wirtschaftsmediator (IHK)
Negotiator (EBS) · Negotiation Master Class (Harvard)
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