Whitepaper: Leitlinien der Betriebsratspolitik

Ein neuer Betriebsrat muss seine politische Linie finden. Das ist vor allem deshalb äußerst schwierig, weil es keine absoluten Maßstäbe gibt. Schulungen vermitteln Rechtskenntnisse – mehr nicht. Auch Berater können bei der Entwicklung der Politik nur bedingt helfen, weil sie den Betrieb nicht so gut kennen wie das Gremium. Zum Beispiel die Frage, ob der Personalleiter ehrlich und vertrauenswürdig ist, kann kein Berater beantworten.

Ein Betriebsrat muss deshalb seine politischen Leitlinien finden. Oft kommt es zu Konflikten zwischen Betriebspartnern, weil beide ihre Maßstäbe nicht geklärt haben. Ein Beispiel: Der Betriebsrat ist nach § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG im Rahmen seiner Aufgaben „umfassend“ zu unterrichten. Was bedeutet „umfassend“? Oft geschieht folgendes: Der Arbeitgeber hat subjektiv auch das Gefühl, den Betriebsrat am laufenden Band zu informieren. Der Betriebsrat hat hingegen immer wieder das Gefühl, dem Arbeitgeber alles „aus der Nase ziehen“ zu müssen. Die Betriebspartner streiten sich dann immer wieder anhand von Einzelfallbeispielen darüber, ob „umfassend“ informiert worden ist. Das wahre Problem ist aber: Es ist nicht klar, was der Betriebsrat mit „umfassend“ meint.

Dieses Whitepaper hilft einem neuen Betriebsrat, sukzessive seine Leitlinien zu finden. Das hat zwei Zwecke:

  • Es hilft dem Betriebsrat, einen Rahmen für sein Handeln zu finden. Es wird vermieden, dass der Betriebsrat „heute so und morgen so“ handelt. Leitlinien helfen dem Betriebsrat, einen gewissen Rahmen für seine Entscheidungen zu haben (die er jederzeit ändern kann!).
  • Es hilft den Betriebspartnern, Missverständnisse zu vermeiden. Wenn es immer wieder Konflikte darüber gibt, was „umfassend“ im Sinne des § 80 Abs. 2 BetrVG meint, dann reibt man sich nicht an Einzelbeispielen auf, sondern kann einmal allgemein versuchen, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln.

Das Whitepapier enthält 20 Elemente:

  • Worüber will der BR informiert werden?
  • In welchem Umfang will der BR informiert werden (Begriff von „umfassend“)?
  • Zu welchem Zeitpunkt will der BR informiert werden (Begriff von „rechtzeitig“)?
  • Inwieweit sieht sich der BR für Individualarbeitsrechtliche Themen verantwortlich?
  • Welche Rechtskenntnisse erwartet der BR vom Arbeitgeber?
  • Von welchen Personen wird welches Wissen erwartet?
  • Wie weitreichend soll der AG Vereinbarungen erfüllen?
  • Wie handhabt der BR Fristen?
  • Was erwartet der BR bzgl. „Ehrlichkeit“ und „Offenheit“?
  • Welche Priorisierung erwartet der BR?
  • Welcher Kommunikationsstil ist angestrebt?
  • Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Wie führen die Betriebspartner Verhandlungen?
  • Wann wird mit und wann ohne Anwalt verhandelt?
  • Wann ist eine Verhandlung gescheitert (Einigungsstelle)?
  • Welche Konsequenzen zieht der BR nötigenfalls?
  • Kriterien für die Reaktionsschärfe
  • Umgang mit den Interessen der anderen Seite
  • Kommunikation der Rechtslage an Belegschaft
  • Verantwortung für Anwaltsschreiben


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    Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
    Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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