Verhandlung von Aufhebungsverträgen / Abfindungen

In Arbeitsverhältnissen kommt es oft zu der Situation, dass ein Arbeitgeber sich von einem Arbeitnehmer trennen möchte. Der Arbeitnehmer hat jedoch einen Kündigungsschutz. Es sind dann Abfindungsverhandlungen zu führen. Diese Situation hat viele verhandlungstaktische, rechtliche, wirtschaftliche, persönliche und verhandlungspsychologische Aspekte. Sie benötigen für derlei Situationen deshalb einen professionellen und erfahrenen Verhandler.

Aus Arbeitgebersicht stellt sich etwa die Frage, ob man einen konfrontativen Weg einschlägt, also kündigt und dem Arbeitnehmer “das Leben schwer macht”, oder den kooperativen Weg, also das offene und respektvolle Ansprechen des Themas.

Aus Arbeitnehmersicht stellt sich insbesondere die Frage, wie die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist und wie viel Stress er bereit ist, für eine ggf. höhere Abfindung in Kauf zu nehmen.

Gern berate ich Sie bei der Verhandlung von Abfindungen und der rechtssicheren Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen.

Für einen ersten Überblick über die Situation in Abfindungsverhandlungen empfehle ich meinen Artikel “Die Verhandlung einer Abfindung – Wovon hängt die Höhe der Abfindung ab?“.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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