Unternehmensgründungen und Unternehmenskäufe

Sie möchten ein Unternehmen gründen oder kaufen?

Bei beidem ist vieles zu beachten.

1. Unternehmensgründung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sind insbesondere arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Es ist wichtig, frühzeitig eine klare Personalstruktur und professionelle Arbeitsverträge zu nutzen. Insbesondere, wenn das Unternehmen wächst, kann man Arbeitsverträge nicht mehr einseitig ändern. Sie sind also ggf. für viele Jahrzehnte an die ersten Arbeitsverträge gebunden. Ferner ist darauf zu achten, die Personalverwaltung von Beginn an recht- und zweckmäßig zu gestalten, etwa die Bewerbungsprozesse, die Verwaltung der Personalakte, die Administration von Gehaltszahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung, die Beachtung des Arbeitnehmerdatenschutzes u.s.w.

Bei allen anderen Aspekten einer Unternehmensgründung kann ich gern auf mein umfangreiches Netzwerk zurckgreifen.

2. Unternehmenskauf

Auch bei einem Unternehmenskauf sind diverse arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Zunächst ist im Rahmen einer Due Diligence zu bewerten, wie die personalrechtliche Situation ist. Wie ist die Belegschaftsstruktur? Welche ggf. vertraglichen Ansprüche gelten? Welche Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge? Wie nachteilhaft sind die ggf. übernommenen Verträge? Ferner ist bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB zu beachten, dass Arbeitnehmer korrekt informiert werden, damit ausgeschlossen ist, dass die dem Betriebsübergang noch widersprechen können. Schließlich stellt sich oft die Frage, wie man die Arbeitsverträge ggf. in die Struktur des übernehmenden BEtriebes eingliedert. Bei all jenen Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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