Dienstwagenvereinbarungen / Car Allowances

Häufig gewähren Arbeitgeber, in der Regel hochrangigen oder Vvielreisende (etwa Vertriebler) Arbeitnehmern einen Dienstwagen und räumen die private Nutzungsmöglichkeit ein. Dabei gibt es zahlreiche Dinge zu beachten und zu regeln, die oftmals vergessen werden und in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Problem werden. Zudem sind steuerliche Vor- und Nachteile zu bedenken.

Alternativ zum Dienstwagen kann auch umgekehrt vereinbart werden, dass der Arbeitgeber den Privatwagen des Arbeitnehmers subventioniert und der Arbeitnehmer sich dafür verpflichtet, diesen für die berufliche Tätigkeit zu nutzen (“Car Allowance”).

Beides wirft Fragen auf: Wer haftet für Schäden? Wie ist der Überlassungsanspruch während Urlaub, Elternzeit oder längerer Krankheit geregelt? Wie viel und weit darf der Arbeitnehmer fahren? Wer sucht den Wagen aus? Wann kann der Arbeitgeber den Dienstwagen entziehen?

Eine Dienstwagenregelung sollte insofern gut durchdacht und für beide Seiten wirksam und möglichst sicher formuliert sein. Wenden Sie sich bzgl. der Gestaltung einer Dienstwagenregelung gern an mich.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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