Fortbildungsvereinbarungen / Rückzahlungsvereinbarungen

Sie möchten einem Arbeitnehmer eine Fortbildung ermöglichen, die er sich weder finanziell noch zeitlich ohne Ihr Zutun leisten kann? Als Arbeitnehmer möchten Sie Ihrem Arbeitgeber einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie mit seiner Hilfe die Qualität Ihrer Arbeitsleistung durch eine Fortbildung steigern könnten? In diesen Fällen ist es wichtig, eine wirksam formuliert Fortbildungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung zu schließen.

Die Bestimmungen für Fortbildungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind prinzipiell sehr streng. Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung von Rückzahlungsvereinbarungen höchste Vorsicht walten lassen. Selbst von Juristen entworfene Rückzahlungsvereinbarungen enthalten häufig sprachliche Mängel, aus denen ihre Unwirksamkeit folgt. Auch hier sollte man auf klare Formulierungen und unmissverständliche Wortwahl achten. Insbesondere zu berücksichtigen ist ein konkret bestimmbarer Rückzahlungsbetrag und eine Bindungsdauer, die im Verhältnis zu den Fortbildungskosten als angemessen gilt.

Lesen oder downloaden Sie gerne mein Whitepaper mit dem Thema: “Fortbildungskosten und Rückzahlungsvereinbarungen – Möglichkeiten und Risiken“. 

Wenn ich Ihre Fortbildungs- und Rückzahlungsvereinbarung prüfen oder eine solche für Sie gestalten soll, melden Sie sich gern.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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