Umgang mit „Low Performern“

“Low Performer” sind wohl eines der größten Probleme für Arbeitgeber im Umgang mit der Belegschaft.  Als „Low Performer“ werden im Personalbereich Mitarbeiter bezeichnet, deren Leistungen stark unterdurchschnittlich sind. In der Regel würden sich Arbeitgeber von “Low Performern” am liebsten trennen. Das ist allerdings jedenfalls nicht einfach: Zum einen ist Leistungsstärke an sich keine arbeitsvertragliche Pflicht. Kein Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, “gut” zu sein. Er ist lediglich dazu verpflichtet, sich zu bemühen.

In aller Regel ist es schwierig, anhand der Leistungen darzustellen, dass ein Arbeitnehmer nicht nur schlecht ist, sondern sich nicht ausreichend bemüht. Dies insbesondere bei Tätigkeiten, die nicht quantifizierbar sind (etwa Anzahl gepackter Pakete pro Stunde o.ä.).

Besonders problematisch ist es, dass “Low Performer” nicht nur selbst ihre Vergütung nicht wert sind, sondern dass sie ihr Umfeld prägen. Verdienen in einer Abeilung fünf Mitarbeiter dasselbe, wobei ein Mitarbeiter “nur faulenzt“, dann wird sich das irgendwann auch auf die Motivation der anderen vier auswirken, wenn ein Arbeitgeber nicht reagiert.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, eine konsequente Strategie im Umgang mit “Low Performern” zu entwickeln. Es ist zwar zutreffend, dass nicht ohen Weiteres Kündigungen die Lösung sind. Gleichwohl gibt es mehr Handlungsoptionen für Arbeitgeber, als diese weitgehend annehmen.

Zur Entwicklung einer Strategie im Umgang mit “Low Performern” oder auch mit einem “Low Performer” im Speziellen, kontaktieren Sie mich gern.

Lesen oder downloaden Sie dazu auch mein Whitepaper zum Thema: Der Umgang mit “Low Performern” – Kündigungen und alternative Lösungsansätze. 

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Data Protection Risk Manager

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