Handelsvertreterverträge

Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (sog. Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (sog. Abschlussvertreter; § 84 HGB). Gleichwohl kann auch ein Arbeitnehmer Handelsvertreter sein. Die Abgrenzung ist sowohl für das Thema „Scheinselbstständigkeit“ relevant als auch für die Reichweite der Anwendbarkeit des HGB.

Jedenfalls gibt es vergütungsrechtliche Besonderheiten bei Handelsvertretern. So haben jene einen speziellen, gesetzlich geregelten Provisionsanspruch für alle Geschäfte, die auf ihre Tätigkeit zurückzuführen sind (§ 87 HGB). Das gilt auch, wenn das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis bereits beendet ist.

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Vertrages für einen Handelsvertreter oder seiner Provisionsberechnung? Dann sprechen Sie mich jederzeit gern darauf an.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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