Sozialrecht

Das Arbeitsrecht hat viele Berührungspunkte mit dem Sozialrecht. Etwa Folgende:

  • Die Prüfung einer abhängigen Beschäftigung bzw. einer Scheinselbstständigkeit.
  • Die Rechte schwerbehinderter Menschen befinden sich im 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) werden bei einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragen angewendet, so steht Schwerbehinderten etwa ein Zusatzurlaub zu (§208 Absatz 1 SGB IX) und sie genießen einen Sonderkündigungsschutz (§168 SGB IV).
  • Der Begriff Arbeitsförderung ist eine zusammenfassende Bezeichnung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Nicht immer ist absolut eindeutig, welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt unter welchen Voraussetzungen bezogen werden können und nicht immer ist die zuständige Behörde der gleichen Ansicht wie der Antragsteller. In diesem Fall werde ich gern eine Klärung für Sie herbeiführen.
  • Aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann sich die betriebsübliche Arbeitszeit verringern, um Kosten zu sparen. In diesem Fall besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit für seine Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Bei der Antragstellung und Umsetzung sind viele Vorschriften zu beachten. Ich helfe Ihnen gern dabei, Kurzarbeit angepasst auf die Bedürfnisse des Unternehmens anzuwenden, einen erfolgreichen Antrag zu stellen, die Vereinbarungen mit den Mitarbeitern zu entwerfen oder die Ihnen vom Arbeitgeber vorgelegte Vereinbarung zu prüfen.

Gern berate ich Sie auch zu anderen Themenkomplexen, die in den Sozialgesetzbüchern geregelt sind.

Dr. Daniel Weigert, LL.M. (Lund)
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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